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  • AutorenbildRobert Klier

Bebauungsplan der Andechser Molkerei (Update 1)

Während der öffentlichen Auslegung zu Bebauungsplan Nr. 22 Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz haben wir folgende Einwände vorgebracht:



Sehr geehrte Damen und Herren,

zum o.g. Bebauungsplan möchten wir folgende Einwände anzeigen.


C. Festsetzung durch Text


2. Maß der baulichen Nutzung

2.3.1 + 2.3.2 + 2.3.4 Die in den Punkten genannten Ausnahmen, widersprechen der zugesagten ruhigen Dachlandschaft und stellen eine indirekte Erhöhung der Gebäude dar. Die vorgegebenen Höhen ü. NN sollen nicht überschritten werden.


7. Immissionsschutz

7.8 Wie soll hier die Gewährleistung dieser Anordnung erfolgen?

7.11 Hier werden nur div. Lärmschutzwände aufgezeigt, eine Gegenüberstellung von einer Errichtung „Wall zu Lärmschutzwand“ wie in der Sitzung vom 16.03.2021 beschlossen fehlt und sollte zur besseren Entschlussfindung eingefügt werden.


8. Grünordnung

Wie erfolgt hier die Überwachung der Pflanzbindung bzw. 8.3.2 Nachpflanzung?


D. Hinweise durch Text


1. Erschließung

1.2.1 Die bestehende Problematik (Geruch) der Abwasserentsorgung muss zwingend bereits vor einer neuen Baumaßnahme gelöst werden, dies sollte schriftlich z. B. in einem Städtebaulichen Vertrag festgehalten werden. Es ist zudem auf eine ausreichende Kapazität zur Ableitung der Abwässer zu achten, damit es nicht zu einer Verschlechterung bei der umliegenden Bebauung kommt.


Verkehrsgutachten


Da das Verkehrsgutachten auf keiner aktuellen Verkehrszählung eines unabhängigen Büros basiert, sondern sich der Zahlen bedient, die von der Molkerei Scheitz selbst ermittelt wurden, sehen wir diese Vorgehensweise kritisch. Zumal das Verkehrsaufkommen durch die Erweiterung um 200 Bewegungen täglich steigt, ist dies nicht unerheblich und sollte mit belastbaren Zahlen belegt werden.


Wir bitten um nochmalige Prüfung der Fakten.



Robert Klier


 

Robert Klier - r.klier@buergergruppe-andechs.de




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